April1 , 2025

TÜV Rheinland: Kinder und Tiere bei Hitze niemals im Fahrzeug lassen Sonne heizt Fahrzeuginnenräume auf Parkplätzen sehr schnell auf Schon bei milden Temperaturen ist Vorsicht geboten

StartAuto und VerkehrTÜV Rheinland: Kinder und Tiere bei Hitze niemals im Fahrzeug lassen Sonne heizt Fahrzeuginnenräume auf Parkplätzen sehr schnell auf Schon bei milden Temperaturen ist Vorsicht geboten
Weitere Pressemitteilungen

Kfz-Brief und Kaufvertrag – Wichtige Unterlagen beim Auto verkaufen in Braunschweig

Beim Auto verkaufen in Braunschweig müssen wichtige Dokumente bereitliegen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Der Kfz-Brief und der Kaufvertrag sind dabei von zentraler Bedeutung. Lesen Sie weiter, um mehr über die erforderlichen Unterlagen zu erfahren.

Schneller Mercedes Ankauf in Augsburg – Effizient und unkompliziert

In Augsburg wird der Mercedes Ankauf schnell und effizient! Mit einem einfachen Online-Prozess können Sie nun in kürzester Zeit Ihren Wert ermitteln und den Verkauf abschließen. Profitieren Sie von einem modernen Ansatz für den Fahrzeugverkauf, der Ihnen wertvolle Zeit spart.

Viral Marketing und Online PR: Autohändler im digitalen Zeitalter

Viral Marketing kann eine immense Reichweite für Autohändler bieten und die Markenbekanntheit erheblich steigern. Wenn Inhalte viral gehen, erreichen sie ein breites Publikum und schaffen Engagement. Autohändler sollten diese Strategie in ihre Online PR-Planung integrieren.

Suchmaschinenoptimierung für Autohäuser: So erhöhen Sie Ihre Online-Sichtbarkeit

Suchmaschinenoptimierung (SEO) ist ein zentraler Bestandteil der Online-Marketing-Strategie für Autohäuser. Durch effektive SEO-Techniken können die Sichtbarkeit in Suchmaschinen und die Reichweite erhöht werden. Eine gute Platzierung in den Suchergebnissen führt zu mehr Website-Besuchen und potenziellen Kunden.

Zuverlässiger Autoankauf in Karlsruhe – Faires Angebot für jedes Fahrzeug bei Auto-ankauf-karlsruhe.de

Wenn Sie Ihr Auto in Karlsruhe verkaufen möchten, ist Auto-ankauf-karlsruhe.de die richtige Wahl! schnell, transparent und fair – genau das bekommen Sie hier. Lassen Sie sich von unserem schnellen Prozess überzeugen!

Teilen

TÜV Rheinland: Kinder und Tiere bei Hitze niemals im Fahrzeug lassen
Hitze Kinder und Tiere im Auto. Foto: TÜV Rheinland. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/31385 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: “obs/TÜV Rheinland AG”

Köln (ots)

Kinder und Tiere niemals im Fahrzeug zurücklassen: Diese Regel sollte – ganz unabhängig von der Temperatur – dringend befolgt werden. Wie eine Studie US-amerikanischer Forscher zeigt, steigt die Temperatur im Wageninneren eines in der Sonne abgestellten Fahrzeugs pro Minute im Schnitt um ein Grad Celsius. “Wer Kinder oder ein Tier im parkenden Fahrzeug lässt, setzt schon bei milden Temperaturen leichtfertig deren Gesundheit aufs Spiel. Selbst, wenn es sich nur um wenige Minuten handelt”, sagt Thorsten Rechtien, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland.

Hitzeentwicklung wird häufig unterschätzt

Trotz Warnungen wird die extreme Hitzeentwicklung im Inneren eines Fahrzeugs immer wieder unterschätzt. “Der schnelle Einkauf ist dafür ein typisches Beispiel. Dabei werden aus den geplanten fünf Minuten schnell mal 20”, so Rechtien. Für Kleinkinder und Tiere wird es spätestens ab 40 Grad Celsius im geschlossenen Fahrzeug lebensbedrohlich. Ein Wert, der bei 30 Grad Außentemperatur bereits nach einer halben Stunde deutlich übertroffen wird. Auch heruntergelassene Fensterscheiben oder schattigere Parkplätze ändern daran kaum etwas.

Im Notfall die Scheibe einschlagen

Entdecken Passanten Kinder oder Tiere bei sommerlichen Temperaturen in geparkten, verschlossenen Fahrzeugen, sollten sie grundsätzlich über die Notrufnummer 110 die Polizei oder die Notrufnummer 112 die Feuerwehr verständigen. Die Polizei kann versuchen, den Fahrzeughalter telefonisch zu erreichen. Zudem sollte man auch selbst versuchen, den Fahrer ausfindig zu machen. Befindet sich das Fahrzeug auf einem Parkplatz eines größeren Geschäfts, könnte in diesem beispielsweise das Nummernschild ausgerufen werden. Wer eine Fahrzeugscheibe einschlägt, um den Zurückgelassenen in einer akuten Notsituation zu helfen, kann sich auf Paragraph 34 des Strafgesetzbuches berufen, den “rechtfertigenden Notstand”. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Zurückgelassenen keine Reaktionen auf Klopfzeichen zeigen. Ob der Notstand die Sachbeschädigung tatsächlich rechtfertigt, kommt aber auf den Einzelfall an. “Eventuell muss dies im Anschluss gerichtlich geklärt werden. Daher sollte man sich Zeugen dazu holen und ein Video oder Foto der Situation machen”, empfiehlt Thorsten Rechtien.

Pressekontakt:

Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Wolfgang Partz, Presse, Tel.: 0221/806-2290
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und
Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im
Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse

Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell

carPR.de - Presseverteiler für Auto News