November21 , 2024

Privater Autoverkauf: Was ist zu tun?

StartAuto und VerkehrPrivater Autoverkauf: Was ist zu tun?
Weitere Pressemitteilungen

Der Škoda Fabia im Rallyesport: Eine Betrachtung seiner Erfolge und Bedeutung für die Marke

Mit dem Škoda Fabia hat die Marke im Rallyesport Geschichte geschrieben und wahre Ikonen kreiert. Der Erfolg des Fabia zeigt, dass er nicht nur ein Fahrzeug für den Alltag, sondern auch ein echter Sieger auf der Rennstrecke ist. Die Kombination von Geschwindigkeit, Technik und Design hat dem Fabia einen geschätzten Platz unter den Wettbewerbsfahrzeugen gesichert.

Warum unabhängige Kfz-Gutachten von Gutachterix Ingolstadt?

Ingolstadt, 22.07.2024 – Gutachterix Ingolstadt bietet Autobesitzern und Leasingnehmern...

Fürstenfeldbruck Unfallgutachten? Vertrauen Sie auf Gutachterix!

Fürstenfeldbruck, 28.06.2024 – In der Hektik des Alltags kann...

Power2Drive Europe: XCharge enthüllt die neue C7 Slim und innovative Ladelösungen

XCharge präsentiert auf der Power2Drive Europe seine Ladelösungen für...

Teilen

Coburg (ots)  Tipps für den Alltag

· Mit Musterkaufvertrag auf der sicheren Seite

· Bei Probefahrt Versicherungsschutz im Auge haben

6,7 Millionen Gebrauchtwagen wechselten allein im vergangenen Jahr den Besitzer. Gerade bei Angeboten von Privatleuten hoffen viele Käufer auf ein günstiges Schnäppchen. Die Wenigstens kennen die Stolpersteine beim Autokauf von Privat an Privat.

Damit nichts schief geht, greift man am besten zum Musterkaufvertrag. Der lässt sich auf den Websites der meisten Versicherer herunterladen. Wichtig ist, wie die HUK-COBURG mitteilt, Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe festzuhalten und die Kfz-Versicherungsfrage zu klären: Besteht der Vertrag fort oder wird er gekündigt. – Übernimmt der Käufer die Kfz-Versicherung, müssen sich die Vertragspartner über die Beitragszahlung im laufenden Versicherungsjahr einigen. – Außerdem enthält der Vertrag zwei Mitteilungen, eine für die Kfz-Versicherung und eine für die Zulassungsstelle (Veräußerungsanzeige). Beide Formulare müssen von Käufer und Verkäufer gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben werden. Das Verschicken ist die Angelegenheit des Verkäufers.

Bevor der Käufer sich nach dem Kauf ins Auto setzt und wegfährt, muss er den Kfz-Versicherungsschutz prüfen. Ein eindeutiger Beweis ist die Versicherungspolice mit dem dazugehörigen Abbuchungs- oder Einzahlungsbeleg als Nachweis, dass der Beitrag gezahlt ist. Und selbstverständlich müssen die Kennzeichen gültige amtliche Stempel tragen.

Anschließend muss der neue Gebrauchtwagen schnellstmöglich umgemeldet werden. Dazu braucht der Käufer einen siebenstelligen Code, die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Die Nummer kann man beim Versicherer telefonisch erfragen, oder man lässt sie sich per Mail zuschicken. Bevor aber der Kfz-Versicherer die eVB-Nummer verschickt, will er noch Details vom Auto wissen. Es ist also gut, den Fahrzeugschein zur Hand zu haben. Der Zulassungsstelle genügt als Versicherungsnachweis für die Ummeldung der siebenstellige Code.

Achtung Probefahrt

Auch schon vor dem endgültigen Verkauf spielt der Versicherungsschutz eine Rolle. Schließlich will der potentielle Käufer das Auto ausprobieren. Doch wer einem Fremden einfach den Autoschlüssel in die Hand drückt und gute Fahrt wünscht, spielt mit seinem Versicherungsschutz in der Teilkasko-Versicherung.

Diebstahl setzt, wie die HUK-COBURG erklärt, immer einen Gewahrsamsbruch voraus. Soll heißen: Der Käufer nimmt dem Eigentümer das Auto gegen seinen Willen ab. Verschwindet ersterer während der Probefahrt einfach auf Nimmerwiedersehen, ist das nach Auffassung des Gesetzgebers kein Diebstahl. Der Eigentümer hat den Schlüssel ja freiwillig hergegeben.

Um vorzubeugen, lässt sich ein Verkäufer vor der Probefahrt immer Ausweis und Führerschein des Interessenten zeigen. Verkäufer, die in der Corona-Zeit nicht während der Probefahrt im Auto zu sitzen wollen oder können, sollten mindestens den Führerschein des potentiellen Käufers behalten.

Noch ein Tipp: Ob ein Gewahrsamsbruch bei der Probefahrt vorliegt, hängt nicht zuletzt vom Verhandlungsort ab. Verhandlungen und Schlüsselübergabe sollten deshalb immer in der Wohnung stattfinden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.huk.de/presse/nachrichten/verbrauchertipps/autoverkauf.html

Pressekontakt:

Karin Benning
Tel.: 09561/9622604
Mail: karin.benning@huk-coburg.de

Original-Content von: HUK-COBURG, übermittelt durch news aktuell
Foto: HUK-COBURG / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/7239 /


carPR.de - Presseverteiler für Auto News