April3 , 2025

Offensichtlich günstiger / Steuerzahler dürfen im Ausnahmefall längere Arbeitswege wählen

StartAuto und VerkehrOffensichtlich günstiger / Steuerzahler dürfen im Ausnahmefall längere Arbeitswege wählen
Weitere Pressemitteilungen

Schneller Mercedes Ankauf in Augsburg – Effizient und unkompliziert

In Augsburg wird der Mercedes Ankauf schnell und effizient! Mit einem einfachen Online-Prozess können Sie nun in kürzester Zeit Ihren Wert ermitteln und den Verkauf abschließen. Profitieren Sie von einem modernen Ansatz für den Fahrzeugverkauf, der Ihnen wertvolle Zeit spart.

Viral Marketing und Online PR: Autohändler im digitalen Zeitalter

Viral Marketing kann eine immense Reichweite für Autohändler bieten und die Markenbekanntheit erheblich steigern. Wenn Inhalte viral gehen, erreichen sie ein breites Publikum und schaffen Engagement. Autohändler sollten diese Strategie in ihre Online PR-Planung integrieren.

Suchmaschinenoptimierung für Autohäuser: So erhöhen Sie Ihre Online-Sichtbarkeit

Suchmaschinenoptimierung (SEO) ist ein zentraler Bestandteil der Online-Marketing-Strategie für Autohäuser. Durch effektive SEO-Techniken können die Sichtbarkeit in Suchmaschinen und die Reichweite erhöht werden. Eine gute Platzierung in den Suchergebnissen führt zu mehr Website-Besuchen und potenziellen Kunden.

Zuverlässiger Autoankauf in Karlsruhe – Faires Angebot für jedes Fahrzeug bei Auto-ankauf-karlsruhe.de

Wenn Sie Ihr Auto in Karlsruhe verkaufen möchten, ist Auto-ankauf-karlsruhe.de die richtige Wahl! schnell, transparent und fair – genau das bekommen Sie hier. Lassen Sie sich von unserem schnellen Prozess überzeugen!

Tipps für den Autoankauf in Schweinfurt: Verkaufsprozess verstehen

Ein Auto zu verkaufen ist oft komplex, doch in Schweinfurt stehen Ihnen zahlreiche Hilfen zur Verfügung. In diesem Artikel erfahren Sie alles über den Verkaufsprozess und welche Schritte erforderlich sind. Profitieren Sie von einem klaren Überblick über die Verfahren.

Teilen

Berlin (ots) – Ein Arbeitnehmer muss normalerweise bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz die kürzeste Strecke wählen, wenn er die steuerliche Entfernungspauschale geltend machen will. Ausnahmen können laut Infodienst Recht und Steuern der LBS nur dann geltend gemacht werden, wenn eine andere (längere) Verbindung „offensichtlich verkehrsgünstiger“ ist.

(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 19/11)

Der Fall: Ein Steuerzahler gab in seiner Steuererklärung eine einfache Fahrtstrecke von 69 Kilometern an. Der Fiskus rechnete nach und vertrat eine andere Auffassung: Lediglich 55 Kilometer seien anzusetzen, denn dabei handle es sich um die kürzeste Verbindung zwischen den beiden Orten. Der Bundesfinanzhof als oberste fachgerichtliche Instanz musste entscheiden, welche Regeln für die Pendlerpauschale gelten sollen, sprich: ob tatsächlich immer nur die bloße Kilometerzahl ausschlaggebend ist.

Das Urteil: So einfach könne man es sich nicht machen, beschloss der Bundesfinanzhof nach der Beweisaufnahme. Es gebe durchaus Situationen, in denen sich für den Arbeitnehmer „längere, aber zeitlich günstigere Verkehrsverbindungen“ wie Schnell- oder Ringstraßen anböten. Letztlich könne über die Zulässigkeit einer Abweichung von der kürzesten Strecke nur im Einzelfall entschieden werden. Starre Regeln seien hier nicht praktikabel. Das Finanzamt hatte in dem Verfahren damit argumentiert, nur ab einer zeitlichen Ersparnis von mindestens 20 Minuten pro Fahrtstrecke dürfe der längere Weg gewählt werden

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

carPR.de - Presseverteiler für Auto News