November22 , 2024

Tacho-Manipulation: Immer noch kein wirksamer Schutz / ADAC testet Tacho-Verfälschung bei drei modernen Pkw / EU-Verordnung muss verlässlichen Schutz garantieren

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München (ots) – Noch immer lässt sich bei vielen aktuellen Autos der Kilometerstand einfach und schnell manipulieren. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des ADAC. Dazu wurden stichprobenartig drei Autos mit einem frei erhältlichen Gerät manipuliert: ein Ford Kuga von 2019, ein Opel Grandland X von 2020 und ein Peugeot 208 von 2019. Der Kilometerstand konnte meist nach wenigen Minuten beliebig verfälscht werden. Schätzungen der Polizei gehen davon aus, dass an jedem dritten in Deutschland verkauften Gebrauchtwagen der Tacho manipuliert worden ist.

Bei zwei der drei untersuchten Autos reichte es, das Manipulations-Gerät an die Onboard-Diagnosebuchse anzustecken. Beim Opel musste das Gerät zusätzlich auch am Tacho fixiert werden. Für über 170 weitere Modelle ab 2019 gibt es ebenfalls passende Menüpunkte in den Manipulationsgeräten, wie der ADAC auf den frei zugänglichen Seiten der Gerätehersteller registriert hat.

Somit greift laut ADAC die geltende EU-Verordnung immer noch nicht, wonach der Kilometerstand systematisch im Auto geschützt werden muss. Das Gesetz gilt seit September 2017 für neue Fahrzeugmodelle und seit September 2018 für alle Neuwagen. Der Club fordert eine Ergänzung der Verordnung, in der eindeutig definiert ist, wie wirksam der Schutz sein muss und wie er überprüft wird. Zudem fordert der ADAC eine Kontrolle des Manipulationsschutzes durch eine neutrale Stelle, etwa durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI. Hierfür gibt es weltweit anerkannte Methoden wie Common Criteria, die auch als ISO 15408 dokumentiert ist.

Für die Manipulation von Tachos werden handliche, leicht bedienbare Geräte verwendet, die im Handel legal erhältlich sind. Mit der darin enthaltenen Software kann bei der Mehrzahl der Fahrzeuge der Kilometerstand ohne Ausbau des Tachos oder anderer Teile beliebig verstellt werden. Die Änderung des Kilometerstandes wird nicht nur kurz vor dem Verkauf eines Gebrauchtwagens vorgenommen, sondern häufig auch während der Nutzung des Autos, zum Beispiel bei Leasingfahrzeugen. So können die falschen Daten in der Fahrzeughistorie der Hersteller-Werkstatt eingetragen werden und weniger Laufleistung vortäuschen.

Die meisten Opfer sind private Gebrauchtwagenkäufer. Ihr Schaden geht oft über den überhöhten Kaufpreis hinaus, etwa wenn ein falscher Tachostand dem Besitzer vorgaukelt, dass ein vom Hersteller empfohlener Austausch eines Fahrzeugteils noch Zeit hat. Beispiel: Wenn ein Zahnriemen wegen des nicht erkannten Überschreitens des Wechselintervalls reißt, kann dies zu einem mehrere tausend Euro teuren Motorschaden führen.

Die meisten Werkstätten und Kfz-Sachverständigen können eine professionell durchgeführte Tachomanipulation nicht aufdecken. Gebrauchtwagenkäufer sollten daher vor dem Kauf Unstimmigkeiten ausschließen. Reparaturrechnungen, AU- und TÜV-Berichte, aber auch Ölwechsel-Aufkleber bzw. -Anhänger können Hinweise darauf geben, ob ein Kilometerstand plausibel ist.

Weitere Informationen gibt es unter www.adac.de/tacho.

Pressekontakt:

ADAC Kommunikation
T +49 89 76 76 54 95
aktuell@adac.de

Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell

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